Einige Räume im FZZ kön­nen für Pri­vat­feiern gemietet wer­den. Beacht­en Sie aber bitte, dass kurzfristige Rau­man­fra­gen nicht umge­set­zt wer­den kön­nen. Wir empfehlen i.d.R., min­destens 6 Monate vor dem geplanten Ter­min anzufra­gen. Bei Inter­esse an einem Raum im FZZ melden Sie sich gerne bei uns.

Grund­sät­zlich ste­hen für Ver­mi­etun­gen, also alle Raum­nutzun­gen, die kostenpflichtig und mit einem schriftlichen Ver­trag vere­in­bart sind (z.B. Feste, Par­tys, Empfänge etc.) fol­gende Räume zur Verfügung:

Saal

mit Küche bis max. 100 Pers. » Infos

Saal, vor­bere­it­et für eine Hochzeits­feier mit etwa 100 Personen

Jugendcafé

mit Küche bis max. 60 Pers. » Infos

Jugend­café
Küche des Jugendcafés

Club21

Dis­cokeller bis max. 90 Pers. » Infos

 

Bewirtschaftung

Sie kön­nen sich bei Ver­mi­etun­gen grund­sät­zlich selb­st bewirtschaften. Auf Anfrage bietet Ihnen unser Café Bis­cuit aber auch einen gas­tronomis­chen Vollser­vice an, der nicht nur die Liefer­ung von Speisen und Getränken sowie die gewün­scht­en Dien­stleis­tun­gen bein­hal­tet, son­dern Ihnen auch den größten Teil der Vor- und Nach­bere­itung abn­immt. Feiern bis ca. 40 Pers. mit Voll­be­wirtschaf­tung kön­nen auch in den Räu­men des Café Bis­cuit ver­anstal­tet werden.

Ange­bote erfra­gen Sie bitte direkt im Café Bis­cuit unter 0521 / 201 75 46
(Di. — Do. 15:00 — 22:00 Uhr).

Mietbedingungen

Für alle Ver­mi­etun­gen gel­ten fol­gende Bedingungen:

  • Alle Feiern müssen mit Rück­sicht auf die Nach­barschaft spätestens um 03:00 Uhr been­det sein (wird ver­traglich vereinbart).
  • Die o.g. Höch­st­teil­nehmerzahl darf nicht über­schrit­ten werden.
  • Feiern bis in die Nacht­stun­den sind nur an Fre­ita­gen oder Sam­sta­gen möglich.
  • Die Mieter*innen müssen dafür Sorge tra­gen, dass die Teilnehmer*innen/Gäste ihrer Ver­anstal­tung nachts nicht mehr als unver­mei­dlich die Ruhe der Nach­barschaft stören.
  • Neben der Zahlung der ver­traglich vere­in­barten Kosten ist stets eine Kau­tion (Haf­tungssumme) zu hin­ter­legen. Sie wird nach Rück­gabe der Räume zurück­gezahlt, wenn keine Bean­stan­dun­gen vorliegen.
  • Das Min­destal­ter des Mietenden bei Ver­mi­etun­gen unseres Saals und des Jugend­cafés (außer bei Hochzeits­feiern) muss 25 Jahre betragen.
  • Mietverträge für Par­tys in unserem Club21 von Per­so­n­en bis 21 Jahre müssen von einem Eltern­teil mithaf­tend unter­schrieben werden.

 

Buchungshinweis

Die große Nach­frage nach unseren Räu­men zeigt uns, dass unser Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis stimmt.

Dabei ist es uns beson­ders wichtig, Sie gut zu berat­en und Ihnen indi­vidu­ell zugeschnit­tene Leis­tungspakete bereitzustellen.

Wir empfehlen, 6 — 12 Monate vor Ihrem geplanten Ter­min im Büro anzufragen.

Wenn Sie Inter­esse an der Anmi­etung haben, set­zen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir weit­ere Fra­gen klären und Einzel­heit­en besprechen kön­nen. Gerne vere­in­baren wir auch einen Besich­ti­gung­ster­min, bei dem Sie sich die Räume anse­hen können.