Termin Details

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  • Ter­minkat­e­gorien:

Stand­ver­gabe für die Flohmärk­te “Von Frau zu Frau” am 21.09.2025 und 09.11.2025

Stand­ver­gabe: Die Stand­ver­gabe erfol­gt auss­chließlich per­sön­lich und gegen Zahlung der Standge­bühr (nur Barzahlung möglich) im Freizeitzentrum.

Ver­gabebe­din­gun­gen: Pro Per­son und pro Hal­b­jahr wird max. ein Stand­platz (max. 2 FZZ-Tis­che oder ein Tapezier­tis­ch­platz) vergeben. D.h. Sie müssen sich für einen Ter­min entschei­den. Für Bekan­nte und Ver­wandte darf max. ein Zusatztick­et — aber nur für den gle­ichen Ter­min — mit erwor­ben wer­den. Zusät­zliche Flächen für Klei­der­stän­der ste­hen nur begren­zt zur Ver­fü­gung und sind daher bei der Stan­dan­mel­dung mit zu buchen.

Für den Flohmarkt „Von Frau zu Frau“ erfol­gt keine Ver­gabe von Außenplätzen!

Ab Mon­tag, 26.08.2024 kön­nen evtl. verbleibende Stand­plätze auch tele­fonisch reserviert wer­den. Die Tick­ets hier­für sind inner­halb von zwei Wochen abzu­holen. Danach ver­fällt der Anspruch und der Platz wird ander­weit­ig vergeben.

Weit­ere Infos zu den Flohmärkten

 

Stand­ver­gabe Flohmärk­te “Von Frau zu Frau” 2. Hal­b­jahr 2025